Ein Bundesberufungsgericht hat am Donnerstag das COVID-19-Impfmandat der Biden-Administration für Bundesbedienstete bestätigt.
Berufungsgericht bestätigt Impfpflicht für Bundesbedienstete
Von Ralph Ellis
8. April 2022 C Ein Bundesberufungsgericht hat am Donnerstag das COVID-19-Impfmandat der Biden-Administration für Bundesbedienstete bestätigt.
Das 5. US-Berufungsgericht in New Orleans stimmte mit 2:1 Stimmen dafür, die im Januar von einem Bundesrichter in Texas erlassene einstweilige Verfügung aufzuheben, die die Umsetzung des Impfstoffmandats verhindert hatte.
Die Richter des 5. Bezirksgerichts erklärten, dass US-Bezirksrichter Jeffrey Brown nicht befugt war, das Mandat zu blockieren.
Im September letzten Jahres, auf dem Höhepunkt der Deltawelle, kündigte Präsident Joe Biden einen nationalen COVID-19-Vorsorgeplan an, der eine Impfpflicht für Bundesbedienstete vorsah.
Das Mandat wurde vor Gericht angefochten und führte zu der von Brown erlassenen einstweiligen Verfügung, die besagt, dass die Verwaltung nicht die Befugnis hat, Bundesbedienstete zu einer medizinischen Behandlung zu zwingen, um ihren Arbeitsplatz zu behalten, berichtet die New York Times. Die Bundesregierung legte Berufung ein.
Es ist unklar, welche Auswirkungen das Urteil haben wird. Die Times stellte fest, dass etwa 95 % der Bundesbediensteten das Mandat bereits befolgt hatten, als die einstweilige Verfügung im Januar erlassen wurde. Nach Angaben der CDC sind landesweit etwa 66,7 % der gesamten US-Bevölkerung und 75,6 % der über 18-Jährigen vollständig geimpft.
Die Entscheidungen verdeutlichten die ideologischen Gräben in der Justiz, wie The Associated Press berichtete.
Brown wurde von Präsident Donald Trump ernannt. Im 5. Gerichtsbezirk stimmten die von Präsident Bill Clinton ernannten Richter Carl Stewart und James Dennis in der Mehrheit, während die von Präsident George H.W. Bush ernannte Richterin Rhesa Barksdale in der Minderheit war.
Andere Teile des breit angelegten Impfprogramms der Regierung wurden von den Gerichten blockiert, darunter ein Impf-oder-Test-Mandat für Mitarbeiter von Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten und eine Impfvorschrift für Mitarbeiter von Bundesauftragnehmern. Der Oberste Gerichtshof ließ eine Vorschrift für Beschäftigte im Gesundheitswesen in Einrichtungen, die Bundesmittel erhalten, zu.