Weißes Haus gibt Bundesauftragnehmern Spielraum beim COVID-19-Impfstoffmandat
Von Carolyn Crist
Nov. 2, 2021 -- Bundesauftragnehmer können nach eigenem Ermessen entscheiden, wie sie mit Mitarbeitern umgehen, die sich weigern, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen, so eine neue Richtlinie, die das Weiße Haus am Montag veröffentlichte.
Die Arbeitgeber müssen kein bestimmtes Protokoll befolgen, wenn ein Arbeitnehmer die Impfung ablehnt und keinen Antrag auf Unterbringung gestellt hat. Die Biden-Administration schlägt Beratung und Aufklärung vor, dann gegebenenfalls zusätzliche disziplinarische Maßnahmen.
Die Entlassung eines nicht geimpften Mitarbeiters sollte erst nach fortgesetzter Nichteinhaltung der Vorschriften erfolgen, so das Weiße Haus in der Aktualisierung.
Die Richtlinien für Bundesunternehmer sind strenger als das bevorstehende Impfmandat für Unternehmen mit 100 oder mehr Mitarbeitern, das regelmäßige Tests als Alternative zur Impfung vorsieht, so CNBC. Das Arbeitsministerium arbeitet derzeit an der Fertigstellung dieser Vorschriften, die in den kommenden Tagen veröffentlicht werden sollen.
Das Weiße Haus veröffentlichte die Richtlinien für Bundesunternehmer am Montag, nachdem die Arbeitgeber um weitere Einzelheiten zur Umsetzung eines Impfmandats gebeten hatten. Die Biden-Administration hatte im September angekündigt, dass Bundesauftragnehmer verpflichtet sein würden, ihre Mitarbeiter bis zum 8. Dezember gegen COVID-19 impfen zu lassen.
Hochrangige Beamte der Biden-Administration erklärten, dass der 8. Dezember keine feste Frist für die vollständige Impfung aller Mitarbeiter ist, wie CNBC berichtete. Vielmehr müssen die Auftragnehmer nachweisen, dass sie Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter geimpft werden, und dass sie Pläne für die Maskierung und soziale Distanzierung derjenigen, die nicht geimpft sind, aufstellen.
In den meisten Fällen müssen Personen, die nicht vollständig geimpft sind, den Richtlinien zufolge die geltenden Maskierungs-, Distanzierungs- und Testprotokolle befolgen.
Bundesauftragnehmer müssen bis zum Ablauf der Frist keinen Nachweis über die Impfquoten erbringen, so ein hochrangiger Verwaltungsbeamter gegenüber CNBC. Arbeitgeber, die sich nicht an das Mandat halten, könnten jedoch Bundesaufträge verlieren.
Auf der Grundlage der neuen Richtlinien können Bundesauftragnehmer ungeimpfte Mitarbeiter vom Betreten eines Bundesarbeitsplatzes ausschließen. Die Arbeitgeber können auch feststellen, ob eine von einem Arbeitnehmer beantragte Befreiung, z. B. aus medizinischen Gründen oder aus religiösen Erwägungen, rechtmäßig ist. Arbeitgeber können aus medizinischen Gründen kurze Verlängerungen gewähren, z. B. wenn ein Arbeitnehmer monoklonale Antikörper oder Rekonvaleszenzplasma zur COVID-19-Behandlung erhalten hat.
Laut Roll Call müssen die Impfstoffanforderungen ab dem 14. November in neuen Bundesverträgen berücksichtigt werden. Bei Verträgen, die zwischen dem 15. Oktober und dem 14. November unterzeichnet werden, können Arbeitgeber die Impfung fördern. Arbeitgebern wird außerdem dringend empfohlen, die Impfpflicht in Verträge aufzunehmen, die nicht speziell unter die Durchführungsverordnung der Biden-Administration fallen, wie z. B. Unterverträge für die Produktherstellung.
In vier separaten Verfahren haben 19 Bundesstaaten die Biden-Regierung verklagt und argumentiert, dass das Impfmandat verfassungswidrig sei und die Befugnisse des Bundes überschreite. Die Biden-Regierung hat erklärt, dass die Impfstoffanforderungen die Gesetze der Bundesstaaten außer Kraft setzen, die die Einhaltung von Impfstoffvorschriften oder anderen COVID-19-Protokollen verbieten.