Private Nabelschnurblutbanken: Wem gehört das Blut?

Private Nabelschnurblutbanken: Wem gehört das Blut?

Privates Nabelschnurblut-Banking: Wem gehört das Blut?

Geschrieben von doctor Redaktionelle Beiträge Aus dem doctor Archiv

26. Juni 2000 -- Einst in den Müll geworfen, ist Nabelschnurblut heute viel Geld wert, dank medizinischer Entdeckungen und unternehmerischer Bemühungen wie privater, gewinnorientierter Blutbanken. Dieser neu gewonnene Wert wirft jedoch einige dringende rechtliche und ethische Fragen auf.

Die vielleicht wichtigste Frage ist die nach den Eigentumsverhältnissen. Obwohl dies noch nicht gesetzlich geregelt ist, betrachten Rechtsexperten das Nabelschnurblut als Eigentum des Babys. Aber so wie Eltern im Interesse ihrer Kinder Entscheidungen treffen müssen, werden sie auch zu Hütern dieses potenziell lebensrettenden Materials. Bei der Entscheidung für eine private Nabelschnurblutbank haben die Eltern rechtliche Dokumente aufgesetzt, in denen sie festlegen, dass das Kind mit Erreichen des 18.

Auch im Zusammenhang mit der Entnahme stellen sich Haftungsfragen. In den Verträgen mit den Eltern versuchen die privaten Blutbanken in der Regel, sich von jeglicher Verantwortung freizusprechen, wenn beispielsweise das Nabelschnurblut nicht bei der Geburt des Kindes entnommen wird oder die Blutprobe bei Bedarf nicht lebensfähig ist. Bei solchen Verträgen bleibt den Eltern oft nur der Weg über ein verbindliches Schiedsverfahren.

Kristi Coale ist eine freiberufliche Journalistin aus San Francisco, die sich auf wissenschaftliche und medizinische Themen spezialisiert hat.

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