Hier finden Sie die Definition für nicht zugelassene Risikobeteiligungspläne.
Nicht zugelassene Pläne mit Risikobeteiligung
Möglicherweise erhalten Sie per Post oder Internet Angebote für den Beitritt zu nicht zugelassenen Risikoteilungsplänen. Dies sind keine Krankenversicherungen. Es handelt sich um Gruppensparkonten, auf die Sie jeden Monat einzahlen. Im Bedarfsfall soll dieses Konto dann die Kosten für Ihre medizinische Versorgung übernehmen. Diese Pläne sind jedoch nicht zugelassen. Sie haben keinen Schutz, wenn sie sich weigern, Ihre Gesundheitskosten zu bezahlen, wenn Sie Pflege brauchen.