Versicherungstipps bei einer Scheidung

Wenn Sie gerade geschieden wurden, müssen Sie möglicherweise eine neue Krankenversicherung abschließen. Befolgen Sie diese Tipps vom Arzt, um Ihren Krankenversicherungsschutz für sich und Ihre Kinder aufrechtzuerhalten.

Befolgen Sie diese Tipps, um Ihren Krankenversicherungsschutz für sich und Ihre Kinder aufrechtzuerhalten.

Versicherung in eine Scheidungsvereinbarung einbeziehen

Manchmal kann die Krankenversicherung in eine Scheidungsvereinbarung einbezogen werden.

Nehmen wir an, Sie waren bei der Krankenversicherung Ihres Ehepartners versichert. Wenn Sie sich scheiden lassen, können Sie möglicherweise in der Vereinbarung festlegen, dass Ihr früherer Ehepartner Sie und Ihre Kinder weiterhin versichert.

Nehmen wir nun an, die Situation ist umgekehrt. Sie lassen sich scheiden, und Sie waren derjenige, der eine Krankenversicherung für Ihren Ehepartner abgeschlossen hat. In diesem Fall sollte man bedenken, dass die Krankenkasse nach der Scheidung möglicherweise eine zusätzliche Prämie für Ihren Ex-Ehepartner und Ihre Kinder verlangt.

COBRA

Nach einer Scheidung können Sie Ihren Krankenversicherungsschutz möglicherweise vorübergehend durch ein Gesetz namens "COBRA" beibehalten. Wenn Ihr früherer Ehepartner über einen Arbeitgeber mit mindestens 20 Beschäftigten versichert war, können Sie diesen Plan bis zu 36 Monate lang weiterführen. Sie können diesen Plan beibehalten, es sei denn, Sie heiraten erneut oder melden sich bei einem neuen Plan an.

Die Versicherung über COBRA kann jedoch teuer sein. Auch wenn Sie durch COBRA die Versicherung Ihres ehemaligen Ehepartners weiterführen können, müssen Sie alle monatlichen Prämien selbst zahlen, ohne dass der Arbeitgeber einen Beitrag leistet. Es ist also wichtig, dass Sie sich über die Höhe dieser Prämien informieren, damit Sie nach der Scheidung Ihr Budget planen können.

Um den COBRA-Schutz zu erhalten, müssen Sie den Verwalter des Krankenversicherungsplans innerhalb von 60 Tagen nach Ihrer Scheidung oder Trennung informieren.

Wenn Sie berufstätig sind, kann es für Sie günstiger sein, sich bei Ihrem eigenen Arbeitgeber anzumelden, als die Prämien für die Versicherung Ihres Ex-Ehepartners zu zahlen. Bei den meisten Tarifen ist es Arbeitnehmern nicht gestattet, außerhalb des einmal jährlich stattfindenden Zeitraums, der als "Open Enrollment" bezeichnet wird, einen neuen Vertrag abzuschließen oder den Versicherungsschutz zu ändern.

Erkundigen Sie sich bei der Personalabteilung nach Einzelheiten zum Versicherungsschutz nach der Scheidung und, falls vorhanden, nach der Dauer des Versicherungsschutzes. Wenn ein Versicherungsschutz im Rahmen dieses Plans möglich ist, vergewissern Sie sich, dass Sie die Kosten für die von Ihnen zu zahlenden Prämien kennen.

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