Die Krankenkassen übernehmen in der Regel keine Kosten für Augenlaseroperationen - außer unter bestimmten Umständen. arzt erklärt.
-
Augenoperationen bei Refraktionsfehlern, die auf eine Verletzung zurückzuführen sind
-
Augenoperationen bei Refraktionsfehlern, die auf eine Operation zurückzuführen sind
-
Augenoperationen bei schweren Refraktionsfehlern; es gibt jedoch keinen Standardwert für die Beeinträchtigung, bei dem die Versicherung die Korrektur übernimmt. Der Versicherungsschutz unter diesen Umständen ist im Allgemeinen sehr uneinheitlich, und die Betroffenen sollten sich bei ihrem Anbieter erkundigen.
-
Augenoperationen, wenn ein Patient nicht nur aufgrund einer körperlichen Einschränkung (z. B. Allergie oder Deformierung) keine Brille tragen kann, sondern auch aufgrund einer körperlichen Einschränkung (Linsenunverträglichkeit) keine Kontaktlinsen tragen kann
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherungsgesellschaft, ob Sie in einem Tarif eingeschrieben sind, der Leistungen vorsieht. Möglicherweise müssen Sie die Kosten aus eigener Tasche oder über Ihr Konto für flexible Ausgaben oder Ihr Gesundheitssparkonto abdecken.