Benchmark-Gesundheitsplan

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Benchmark-Gesundheitsplan

Jeder Staat legt einen Benchmark-Plan fest. Jeder Gesundheitsplan, der auf dem staatlichen Krankenversicherungsmarkt, dem individuellen Markt oder dem Markt für kleine Arbeitgeber verkauft werden soll, muss dieselben Leistungen wie der Referenzplan abdecken, auch wenn er andere Selbstbehalte und Zuzahlungen haben kann... Der Referenzplan ähnelt einem typischen Gesundheitsplan, der von Arbeitgebern angeboten wird.

Benchmark-Pläne müssen 10 bestimmte wesentliche Gesundheitsleistungen abdecken, die im Affordable Care Act festgelegt sind. Zu diesen Leistungen gehören Arztbesuche, Notfallversorgung, Krankenhausaufenthalte, Mutterschaftsbetreuung, psychische Betreuung, verschreibungspflichtige Medikamente und andere.

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