Medicare Teil A (Krankenhausversicherung)

Der Arzt erklärt Medicare Part A, die Krankenhaus- und Pflegeversicherung.

Medicare Teil A (Krankenhausversicherung)

Medicare Part A ist Teil der traditionellen Medicare-Versicherung. Er deckt die Kosten, wenn Sie in ein Krankenhaus, eine qualifizierte Pflegeeinrichtung oder ein Hospiz eingewiesen werden. Auch einige häusliche Pflegedienste werden von dieser Versicherung abgedeckt. Zu den drei Hauptgruppen, die für diesen Versicherungsschutz in Frage kommen, gehören Menschen über 65 Jahre, Behinderte und Menschen mit Nierenerkrankungen im Endstadium oder Amyotropher Lateralsklerose (ALS).

Mit Teil A zahlen Sie:

  • Ein jährlicher Selbstbehalt. Das ist der Betrag, den Sie ausgeben müssen, bevor Medicare einen Teil der Kosten übernimmt.

  • Mitversicherung. Dies ist Ihr Anteil an den Kosten für die Krankenhausbehandlung, nachdem Sie Ihren Selbstbehalt erfüllt haben.

Wenn Sie oder Ihr Ehepartner mindestens 10 Jahre lang Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, zahlen Sie keine monatliche Gebühr für den Versicherungsschutz in Medicare Teil A. Wenn Sie 10 Jahre lang nicht gearbeitet und keine Steuern gezahlt haben, können Sie trotzdem Medicare Part A erwerben.

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