Der Arzt befasst sich mit den Krankenversicherungsoptionen für junge Erwachsene zwischen 19 und 26 Jahren. Sollen sie in der Krankenversicherung ihrer Eltern bleiben oder die von ihrem Arbeitgeber angebotene Versicherung in Anspruch nehmen?
Eine Sache, die sie vielleicht noch nicht auf dem Radar haben, ist der Abschluss einer Krankenversicherung. Aber das ist eine große Sache. Vor allem, wenn man bedenkt, dass ein durchschnittlicher Besuch in der Notaufnahme mehr als 1.200 Dollar kosten kann.
Das Gesetz zur Gesundheitsreform macht es Menschen im Alter von 19 bis 26 Jahren leichter, eine Versicherung abzuschließen - unabhängig davon, ob sie einen Job haben oder ob Sie sie noch unterstützen.
Was ist abgedeckt?
Früher wurde Ihr Kind im Alter von 19 Jahren oder nach Abschluss des Studiums aus Ihrer Krankenversicherung ausgeschlossen. Nach dem neuen Gesundheitsgesetz müssen die meisten Versicherungspläne Kinder bis zum Alter von 26 Jahren versichern.
Wenn Ihre Krankenversicherung einen Versicherungsschutz für Angehörige anbietet, kann Ihr Kind in der Versicherung bleiben, auch wenn es von zu Hause auszieht oder heiratet.
Nach dem neuen Gesetz hat Ihr Kind, wenn es eine Stelle mit Krankenversicherungsschutz bekommt, die Wahl zu treffen. Ihr Kind kann sich entweder für den Plan anmelden, der von der Arbeitsstelle angeboten wird, oder in Ihrem Plan bleiben.
Bei bestimmten Plänen, den so genannten "Bestandsschutzplänen", müssen erwachsene Kinder nicht mitversichert werden. Als Bestandsschutz gelten Pläne, die vor dem 23. März 2010 - dem Tag, an dem die Gesundheitsreform in Kraft trat - bestanden und sich seitdem nicht wesentlich verändert haben.
Nach dem neuen Gesetz hat Ihr Kind (im Alter zwischen 19 und 26 Jahren) auch Zugang zu kostenlosen Präventionsleistungen, wie z. B.:
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Blutdruck- und Cholesterinuntersuchungen
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Vorsorgeuntersuchungen für Kinder (bis zum Alter von 21 Jahren)
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Schutzimpfungen
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Krebsvorsorgeuntersuchungen
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Schwangerenvorsorge
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Raucherentwöhnung?
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Hilfe bei Diät oder Gewichtsabnahme
Zahn- und Sehkraftversicherungen funktionieren anders als Ihre anderen Krankenversicherungen. Erkundigen Sie sich bei diesen Versicherungen, ob Ihr erwachsenes Kind mitversichert ist.
Wie Sie eine Versicherung auswählen
Wenn Ihr 19- bis 26-jähriges Kind vor der Entscheidung steht, welche Versicherung es abschließen soll - Ihre eigene oder eine, die vom Arbeitgeber Ihres Kindes angeboten wird -, sollten Sie sich die Art des angebotenen Tarifs genau ansehen. Wenn sich Ihr Kind für die Versicherung Ihres Arbeitgebers entscheidet, wird es in denselben Tarif eingeschrieben, den auch Sie haben.
Hier sind einige Optionen, über die Sie nachdenken sollten, wenn Ihr Kind nicht in Ihrem Tarif bleibt und einen eigenen Tarif abschließt:
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HMO.
Diese Buchstaben stehen für Health Maintenance Organization. Wenn sich Ihr Kind für eine HMO entscheidet, muss es einen Arzt aus dem Netz der HMO aufsuchen. Wenn Ihr Kind einen Facharzt aufsuchen muss, benötigt es eine Überweisung von seinem Hausarzt. Andererseits sind die Arztrechnungen bei einer HMO in der Regel niedriger als bei anderen Tarifen. Auch die HMO-Prämien sind oft niedriger als bei anderen Tarifen.
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PPO.
Diese Buchstaben stehen für "preferred provider organization". Bei dieser Art von Plan kann Ihr Kind einen Arzt innerhalb oder außerhalb des Netzes des Plans aufsuchen und braucht in der Regel keine Überweisung, um einen Spezialisten aufzusuchen. Allerdings zahlt Ihr Kind mehr - oft erheblich mehr -, wenn der Arzt nicht zum Netz gehört.
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POS.
Dies steht für Point of Service. Bei diesen Tarifen muss sich Ihr Kind in der Regel für einen Arzt entscheiden, der dem Netz angehört. Die Tarife können aber auch die Möglichkeit bieten, zu einem höheren Preis Spezialisten außerhalb des Netzes aufzusuchen.
Sie und Ihr Kind sollten auch über einige dieser Fragen nachdenken:
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Welche Arten von Leistungen die Pläne abdecken und welchen Bedarf Sie an diesen Leistungen haben (z. B. Rezepte, zahnärztliche Versorgung und Sehhilfen)
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Wie viel die einzelnen Tarife kosten werden, einschließlich der Selbstbeteiligung
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ob die Ärzte Ihres Kindes dem Netz des Tarifs angehören
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Ob Ihr Kind schwanger ist oder eine Schwangerschaft plant
Wenn Ihr Kind schwanger ist und in Ihrem Tarif verbleibt, muss der Tarif pränatale und schwangerschaftsbedingte Behandlungen abdecken, nicht aber Ihre Enkelkinder.
Andere Versicherungsoptionen
Wenn Ihr Kind berufstätig ist, sein Arbeitgeber aber keine Krankenversicherungsleistungen anbietet, kann Ihr Kind eine Krankenversicherung auf einem Versicherungsmarktplatz abschließen. Der Marktplatz ist eine in jedem Bundesstaat eingerichtete Website.
Wenn Ihr Kind arbeitet, aber sein Arbeitgeber keine Gesundheitsleistungen anbietet, kann es auf dem Versicherungsmarktplatz einen Krankenversicherungstarif kaufen. Der Marktplatz ist eine Website, die in jedem Bundesstaat oder von der Bundesregierung eingerichtet wird. Je nach Einkommen Ihres Kindes kann es finanzielle Unterstützung für die Zahlung der Versicherungsprämie über den Marketplace erhalten.