Wesentliche Leistungen: Grundlegende Krankenversicherungsleistungen

Der Arzt erklärt die wesentlichen Gesundheitsleistungen, d. h. die Leistungen, die Ihnen gesetzlich garantiert sind.

10 Leistungen, die neue Tarife abdecken sollten

1. Suchtbehandlung und psychiatrische Versorgung

2. Betreuung von Kindern.

Dazu gehören:

  • Alle wesentlichen Leistungen

  • Zahnpflege

  • Augenarztbesuche

3. Arztbesuche

4. Notfallversorgung

5. Krankenhauspflege

6. Laboruntersuchungen

7. Medikamente, die Ihr Arzt verschreibt

8. Physikalische, ergotherapeutische und logopädische Behandlung.

Diese Leistungen helfen Ihnen, nach einer schweren Verletzung, einer Operation, einem Ereignis wie einem Schlaganfall oder einem langfristigen Gesundheitsproblem wieder auf die Beine zu kommen. Diese Leistungen können Ihnen auch helfen, eine Behinderung zu überwinden, z. B. eine Sprachstörung. Der Versicherungsschutz umfasst:

  • Therapeutenbesuche

  • Hilfsmittel, sogenannte dauerhafte medizinische Geräte, wie Zahnspangen oder ein Rollstuhl

9. Schwangerschaft und Mutterschaft/Geburtshilfe

10. Vorbeugende Pflege und Behandlung chronischer Krankheiten.

Dazu gehören:

  • Impfstoffe

  • Vorsorgeuntersuchungen für Krebs, Depression, Fettleibigkeit und andere Krankheiten

  • Behandlung von Langzeiterkrankungen wie Diabetes und Asthma

Hinweis: Obwohl alle Krankenversicherungen diese Leistungen abdecken müssen, können die Leistungen von einem Staat zum anderen variieren.

Deckt Ihr Tarif wesentliche Leistungen ab?

Sie erhalten diese Leistungen, wenn:

  • Sie schließen eine Einzel- oder Kleingruppenversicherung ab, die von einem Unternehmen angeboten wird, das weniger als 50 Vollzeitbeschäftigte hat.

  • Sie werden zum ersten Mal Medicaid erhalten.

Ihre Krankenkasse übernimmt die Leistungen möglicherweise nicht, wenn:

  • Sie haben einen "Bestandsschutz". Dies ist ein Plan, der bereits vor der Unterzeichnung des Affordable Care Act am 23. März 2010 bestand und seither nur wenige Änderungen erfahren hat.

  • Ihr Versicherungsplan wird von einem Arbeitgeber mit mehr als 50 Beschäftigten angeboten. Obwohl größere Unternehmen nicht verpflichtet sind, die 10 wesentlichen Leistungen zu erbringen, tut dies die große Mehrheit.

  • Sie kaufen einen kurzfristigen Krankenversicherungstarif.

Begrenzung der wesentlichen Leistungen

Welche Behandlungen für Rückenschmerzen sind im Rahmen der wesentlichen Leistungen abgedeckt? Wie oft können Sie einen Physiotherapeuten aufsuchen? Ist Ihre medikamentöse Behandlung abgedeckt? Für die Kostenübernahme durch Ihre Versicherung gibt es immer noch gewisse Grenzen. Hier finden Sie grobe Anhaltspunkte für diese Grenzen:

Ihr Staat legt einen Benchmark-Plan fest.

Derzeit entscheidet jeder Staat, welche Leistungen, Tests, Medikamente und Hilfsmittel von allen privaten Plänen abgedeckt werden müssen. Zu diesem Zweck wählt jeder Staat einen typischen Arbeitgeberplan aus, der als Modell dient, den so genannten Benchmark-Plan.

Wenn der Benchmark-Plan beispielsweise In-vitro-Fertilisation oder die Behandlung von Autismus-Spektrum-Störungen abdeckt, wird das auch Ihr Plan tun. Wenn der Benchmark-Plan diese Leistungen nicht abdeckt, kann Ihr Plan sie trotzdem abdecken, muss es aber nicht.

Informieren Sie sich auf der CCIIO-Website der Bundesregierung über den Benchmark-Plan Ihres Landes.

Ihre Krankenkasse kann Besuche begrenzen.

Ihre Krankenkasse zahlt möglicherweise nur eine bestimmte Anzahl von Besuchen für bestimmte Behandlungen, wie z. B. Physiotherapie. Informieren Sie sich über das Kleingedruckte in der Zusammenfassung der Leistungen Ihres Tarifs.

Ihre Krankenkasse kann die Kosten für die Versorgung nicht deckeln.

Ihr Tarif kann die Kosten für die wesentlichen Gesundheitsleistungen nicht auf einen bestimmten Betrag pro Jahr und lebenslang begrenzen. Wenn Sie also eine schwere oder chronische Krankheit haben, übernimmt Ihr Versicherer nach Erreichen des Höchstbetrags, den Sie aus eigener Tasche zahlen können, die vollen Kosten für die Behandlung durch einen Leistungserbringer, der dem Netz angehört.

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