Krankenversicherung für Schwangere

Informieren Sie sich über Ihre Krankenversicherung, wenn Sie schwanger sind.

Es macht zwar nicht so viel Spaß wie die Planung Ihres Kinderzimmers, aber das Wissen um Ihre Krankenversicherung ist für jede werdende Mutter wichtig.

Wenn Sie wissen, was Ihre Versicherung abdeckt - und was nicht -, können Sie spätere Überraschungen vermeiden.

Schwangerenvorsorge

Wenn Sie schwanger sind, müssen Sie eine Reihe von Arztbesuchen und Tests durchführen lassen, um Ihre Gesundheit und die Ihres Babys zu überprüfen. Welche Leistungen Ihre Versicherung abdeckt und wie viel Sie dafür bezahlen müssen, hängt von Ihrem Tarif ab.

Das Gesundheitsreformgesetz schreibt vor, dass neue Krankenversicherungen bestimmte präventive medizinische Leistungen abdecken, darunter auch einige während der Schwangerschaft. Für diese Leistungen müssen Sie kein eigenes Geld ausgeben, solange der Arzt auf der "In-Network"-Liste der Versicherungsgesellschaft steht.

Wenn Sie zum Beispiel einen Tarif haben, der am oder nach dem 1. August 2012 begonnen hat, muss Ihre Versicherung Leistungen wie diese abdecken:

Tests für Krankheiten.

Dazu gehören Erkrankungen, die für Sie oder Ihr Baby schädlich sein könnten, wie z. B.:

  • Hepatitis B

  • Schwangerschaftsdiabetes

  • Bakteriurie, eine Art von bakterieller Infektion

  • Rhesusunverträglichkeit, eine Immunkrankheit, die sich in der Schwangerschaft entwickeln kann

Unterstützung beim Stillen.

Dazu gehört die Schulung durch eine Stillexpertin während der Schwangerschaft oder nach der Geburt. Auch die Kosten für die Miete von Stillequipment können übernommen werden.

Bei pränatalen Untersuchungen, wie z. B. Ultraschalluntersuchungen, können die Tarife unterschiedlich ausfallen. "Manche Krankenkassen übernehmen nur eine Ultraschalluntersuchung während der Schwangerschaft, während andere so viele Untersuchungen übernehmen, wie der Arzt anordnet", sagt Cynthia Pellegrini. Sie ist Senior Vice President of Public Policy and Government Affairs für den March of Dimes.

Außerdem übernehmen die meisten Krankenkassen die Kosten für eine Fruchtwasseruntersuchung nur bei Frauen, bei denen ein hohes Risiko für ein Kind mit bestimmten Geburtsfehlern besteht, sagt Pellegrini. Dazu gehören Frauen im Alter von 35 Jahren oder älter oder solche mit einer familiären Vorbelastung durch eine Erbkrankheit.

Wenn es um die Geburt eines Kindes geht, haben die Krankenkassen unterschiedliche Regelungen. "Im Allgemeinen übernehmen die meisten Arbeitgeber die Kosten für die Schwangerenvorsorge und die routinemäßigen Geburtskosten für die ersten ein bis zwei Tage im Krankenhaus", sagt Pelligrini. "Wenn jedoch während der Geburt Komplikationen auftreten und ein längerer Aufenthalt erforderlich ist, kann es erhebliche Unterschiede bei der Kostenübernahme geben."

Nutzen Sie Ihre Versicherung mit Bedacht

Wenn Sie sich auf Ihr Baby vorbereiten, sollten Sie wissen, welche Kosten auf Sie zukommen. Ihr Tarif kann zum Beispiel einen so genannten Selbstbehalt vorsehen. Ein Selbstbehalt ist der Betrag, den Sie jedes Jahr für Ihre Behandlung zahlen müssen, bevor die Versicherung anfängt zu zahlen.

Außerdem müssen Sie möglicherweise Zuzahlungen für bestimmte Arztrechnungen leisten. Zuzahlungen sind festgelegte Dollarbeträge, die Sie für jeden Arztbesuch oder jede medizinische Leistung zahlen.

Lesen Sie Ihre Versicherungspolice, um herauszufinden, welche Leistungen von Ihrem Tarif abgedeckt sind. Krankenversicherungen haben eine Zusammenfassung der Leistungen und des Versicherungsschutzes, in der erklärt wird, was die Versicherung abdeckt und welche Rechnungen Sie selbst bezahlen müssen. Darin wird erläutert, wie der Tarif die einzelnen Leistungen abdeckt, z. B. pränatale und postnatale Betreuung in einer Arztpraxis oder Entbindung und stationäre Leistungen in einem Krankenhaus.

Wenn Sie die Zusammenfassung nicht verstehen, wenden Sie sich an die Telefonnummer des Kundendienstes Ihres Tarifs, die Sie in der Regel auf Ihrer Versichertenkarte finden. Für Informationen über Arbeitgeberpläne können Sie sich auch an die Personalabteilung wenden.

Einige Fragen, die Sie stellen sollten:

  • Welche pränatalen und postnatalen Leistungen sind in meinem Tarif enthalten?

  • Muss ich für diese Leistungen einen Selbstbehalt oder eine Zuzahlung leisten?

Versichern Sie Ihr Baby

Im Rahmen der Gesundheitsreform dürfen Versicherungen, die Sie über Ihre Arbeit abschließen, und neue Krankenversicherungen Ihrem Baby den Versicherungsschutz nicht aufgrund von Vorerkrankungen verweigern. Das gilt selbst dann, wenn Ihr Baby mit einem Gesundheitsproblem geboren wird. Allerdings müssen Sie Ihr Baby innerhalb von 30 Tagen nach der Geburt anmelden, um diesen Versicherungsschutz zu erhalten. Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse, um herauszufinden, wie Sie Ihr Baby zu gegebener Zeit in Ihren Plan aufnehmen können.

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