Wenn Sie an Epilepsie leiden, müssen Sie bestimmte Vorschriften einhalten. Welche gelten für Sie?
Alle Bundesstaaten erlauben Menschen mit Epilepsie das Fahren. Jeder Staat hat seine eigenen Vorschriften, die sehr unterschiedlich sein können. Auf der Website der Kraftfahrzeugbehörde Ihres Bundeslandes können Sie sich über die Anforderungen in Ihrem Heimatland informieren. Auch die Epilepsie-Stiftung bietet auf ihrer Website eine Datenbank mit den Vorschriften der einzelnen Bundesstaaten an.
In jedem Fall müssen Menschen mit Epilepsie ihre Erkrankung dem Kraftfahrt-Bundesamt ihres Landes melden. Allerdings verlangen die einzelnen Staaten, dass die Meldung von unterschiedlichen Personen vorgenommen wird. Einige verlangen, dass der Arzt das Straßenverkehrsamt kontaktiert. In anderen muss die Person mit Epilepsie bei der Beantragung eines Führerscheins oder der Erneuerung eines Führerscheins ein einfaches Formular unterschreiben, in dem sie erklärt, dass sie das Straßenverkehrsamt über Änderungen ihres Gesundheitszustands oder ihrer Fahrtüchtigkeit informieren wird.
Wenn eine Person mit Epilepsie zum ersten Mal einen Führerschein machen möchte, muss sie einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis ausfüllen, möglicherweise mit diesem speziellen Formular. Wenn bei jemandem, der bereits einen Führerschein besitzt, Epilepsie diagnostiziert wird, muss diese Person das Straßenverkehrsamt informieren.
Anfälle sind unberechenbar, und selbst ein kleiner Anfall zur falschen Zeit kann zu Verletzungen oder zum Tod führen. Die beste Lösung besteht darin, die Anfälle unter Kontrolle zu bringen, sofern dies möglich ist. In den meisten Staaten müssen Sie zwischen 6 Monaten und einem Jahr anfallsfrei sein, bevor Sie ein Fahrzeug führen dürfen.
Um diesen Meilenstein zu erreichen, sollten Sie Ihre Anfälle ehrlich mit Ihrem Arzt besprechen und gemeinsam mit ihm die richtige Behandlung finden.
HINWEIS:
Die Informationen können sich ändern. Bitte erkundigen Sie sich bei der Zulassungsstelle Ihres Landes nach den aktuellsten Informationen.